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Geschrieben von: Administrator   
Samstag, den 27. März 2010 um 13:33 Uhr
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Jugend-Förder-Verein West Göttingen von 2010 e.V.



beschlossen auf der Gründungsversammlung am 29.01.2010

in der Fassung vom 29.01.2010 (Gründungsversammlung 2010):



§   1   Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen „Jugend-Förder-Verein  West Göttingen von 2010  e.V." nachstehend JFV genannt.

 

Der JFV hat  seinen Sitz in  Göttingen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen eingetragen.

 

Der JFV ist  Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB)  und des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V. (NFV) und erkennt deren  Satzungen und Ordnungen an.

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§   2   Zweck, Aufgaben und Grundsätze

 

  1. Vereinszweck ist die Pflege und  Förderung des Jugendfußballsports durch Zusammenschluss der Fußballjugendabteilungen der Göttinger  Fußballvereine  SV Gelb-Weiß Elliehausen, TSV Holtensen, SG Grün-Weiß Hagenberg und SV Grün-Weiß Esebeck.
  2. Er wird verwirklicht durch
    1. Abhaltung von regelmäßigen Trainingseinheiten,
    2. Teilnahme am Punkt- und Pokalspielbetrieb des NFV,
    3. Teilnahme an Turnieren und Sportveranstaltungen.

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Förderung des Sports. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
  2. Für die Tätigkeit im Dienst des Vereins können nach Vorstandsbeschluss und Haushaltslage angemessene Entschädigungen nach § 3 Nr. 26a EStG bezahlt werden.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine  Zuwendungen aus Mitteln des JFV. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem  Zweck  der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt  werden.
  4. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stammvereine, soweit diese  zu diesem Zeitpunkt Ihrerseits  gemeinnützig sind und noch Mitglied im LSB  Niedersachsen e.V.. Dies gilt auch bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke. Vor Durchführung der Auflösung und Weitergabe des noch vorhandenen Vereinsvermögens ist zunächst das zuständige Finanzamt zu informieren.
  5. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

§   3   Gliederung

 

Der Verein betreibt den Jugendfußballsport in den Altersklassen A-, B-,  C-, D-, E- und F - Junioren. Hierbei fördert er gezielt Talente auf Leistungsfußballbasis. Die Teilnahme von Freizeitfußballern auf Breitensportbasis ist Voraussetzung dafür.

 



Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. September 2011 um 10:24 Uhr